Thermen-Abgasmessung in Wien

In Wien müssen alle Feuerstätten über 15 kW Leistung lt. Wiener Luftreinhaltegesetz einer
Abgasmessung unterzogen werden.

Demzufolge müssen Gasthermen bis zu 26 kW Leistung alle 5 Jahre, und Gasthermen mit einer Leistung zwischen 26 und 50 kW alle 2 Jahre einer Abgasprüfung unterzogen werden.

Zur Abgasmessung sind nur vom Magistrat der Stadt Wien zugelassene Überprüfungsorgane befugt: Rauchfangkehrer und Installateure mit entsprechender Prüfung und Zulassung.

Bei der Abgasmessung wird überprüft, ob einerseits der Mindestwirkungsgrad
(Energie-Effizienz) eingehalten und andrerseits die Emissionsgrenzen für Kohlenmonoxid, Stickoxide und Ruß nicht überschritten werden.

Rufen Sie uns an: 01 481 03 90